BGBl. II Nr. 380/2006
Geschäftsordnung der BKZoon
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur Erlassung einer Geschäftsordnung der Bundeskommission zur Überwachung und Bekämpfung von Zoonosen (Geschäftsordnung der BKZoon)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10neu
Personenbezogene Bezeichnungen
Paragraph 10,
Alle in dieser Geschäftsordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen weiblichen als auch männlichen Geschlechts.