Absatz eins,Die Tagesordnung wird vom Vorsitzenden in Verbindung mit der Geschäftsstelle der BKZoon unter Bedachtnahme auf die von den Mitgliedern beantragten Tagesordnungspunkte festgelegt.
BGBl. II Nr. 380/2006
Geschäftsordnung der BKZoon
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur Erlassung einer Geschäftsordnung der Bundeskommission zur Überwachung und Bekämpfung von Zoonosen (Geschäftsordnung der BKZoon)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Die Tagesordnung
Paragraph 4,
- Absatz 2,Während einer Sitzung ist eine Ergänzung oder Änderung der Tagesordnung nur mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder zulässig.
- Absatz 3,Die Aussendung der Tagesordnung erfolgt zusammen mit der Einberufung von Sitzungen gemäß Paragraph 5, Absatz eins,