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BGBl. II Nr. 434/2006

kundgemacht 17.11.2006 RIS↗
Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2007
Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, mit der der Anpassungsfaktor und die Pensionserhöhung für das Jahr 2007 festgesetzt werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 434/2006× zu Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2007×

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2007 neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 18.11.2006 · idF BGBl. II Nr. 434/2006 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Unter Bedachtnahme auf den Richtwert nach Paragraph 108 e, Absatz 9, Ziffer eins, ASVG wird der Anpassungsfaktor für das Jahr 2007 mit 1,016 festgesetzt.