BGBl. II Nr. 434/2006
Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2007
Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, mit der der Anpassungsfaktor und die Pensionserhöhung für das Jahr 2007 festgesetzt werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Unter Bedachtnahme auf den Richtwert nach Paragraph 108 e, Absatz 9, Ziffer eins, ASVG wird der Anpassungsfaktor für das Jahr 2007 mit 1,016 festgesetzt.