Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 168/2006

kundgemacht 13.11.2006 RIS↗Parlament↗
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Marokko zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Marokko zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
Kundmachung BGBl. III Nr. 168/2006× zu Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Marokko)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Marokko) neu § 0↗RIS↗
Art. 27neu
in Kraft ab 12.11.2006 · idF BGBl. III Nr. 168/2006 Art. 27↗RIS↗

Artikel 27

MITGLIEDER DIPLOMATISCHER MISSIONEN UND KONSULARISCHER VERTRETUNGEN

Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die den Mitgliedern diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder auf Grund besonderer Übereinkünfte zustehen.