Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Marokko)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 168/2006Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 168 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
12.11.2006
Unterzeichnungsdatum
27.02.2002
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH MAROKKO ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN
StF: BGBl. III Nr. 168/2006 (NR: GP XXII RV 82 AB 144 S. 27. BR: AB 6855 S. 700.)
Sprachen
Arabisch, Deutsch, Französisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 13. September 2006 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 12. November 2006 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 13. September 2006 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 12. November 2006 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DAS KÖNIGREICH MAROKKO, von dem Wunsche geleitet, die wirtschaftlichen Beziehungen durch den Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen zu fördern und zu verstärken,
haben Folgendes vereinbart:
Zuletzt aktualisiert am
06.09.2019
Dokumentnummer
NOR30005601