BGBl. I Nr. 110/2007
Suchtmittelgesetz-Novelle 2007
Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz (SMG) geändert wird (SMG-Novelle 2007)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 33geändert
4. Abschnitt
Weitere strafrechtliche Bestimmungen
Zusammentreffen mit Finanzvergehen
§ 33.
Hat der Täter durch dieselbe Tat eine gerichtlich strafbare Handlung Straftat nach den §§ 27, 28, 28a, 30 oder, 31 oder 31a dieses Bundesgesetzes und ein Finanzvergehen begangen, so entfällt mit dem Schuldspruch oder mit der dem vorläufigen Zurücklegung Rücktritt von der Anzeige Verfolgung oder mit der vorläufigen Verfahrenseinstellung nach den §§ 35 und 37 dieses Bundesgesetzes die Strafbarkeit wegen des Finanzvergehens.