BGBl. I Nr. 111/2007
Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 – BRÄG 2008
Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EuRAG, das Gerichtskommissärsgesetz, das Gerichtskommissionstarifgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Notariatsaktsgesetz, das Notariatsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Gebührenanspruchsgesetz 1975, das SDG und das Außerstreitgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 – BRÄG 2008)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 20geändertAbs 1 Z 1 bis Z 5; Abs 2 Z 1 bis Z 7, Z 8 (entfallen)
§ 20.
(1) Gegenstand Bei der mündlichen Prüfung der ersten Teilprüfung sind die Kenntnisse und Fähigkeiten des Prüfungswerbers in den folgenden Bereichen zu überprüfen:
1. Zivilgerichtliches Verfahrensrecht Falllösung im Rahmen der Tätigkeit des Notars als Gerichtskommissär unter besonderer Berücksichtigung des Verlassenschafts- und des Grundbuchsverfahrens; österreichischen Verfahrens außer Streitsachen,
2. Erbrecht, Grundbuchsrecht, Wertpapierrecht, insbesondere Wechsel- Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung und Scheckrecht; der Errichtung von Urkunden im Bereich des österreichischen Erbrechts und des österreichischen Grundbuchsrechts,
3. notarielles Beurkundungsrecht; Falllösung im Bereich des notariellen Beurkundungsrechts,
4. Strafrecht, Strafprozeßrecht, Grundzüge der Kriminologie Vertretung im zivilgerichtlichen Verfahren und des Strafvollzugsrechts; Verteidigung in Strafsachen vor österreichischen Bezirksgerichten einschließlich Falllösung,
5. Verwaltungsverfahrensrecht Vertretung im österreichischen Verfahren außer Streitsachen sowie Mediation in Grundzügen und Verwaltungsstrafrecht;
6. Berufs- und Standesrecht der Notare sowie Grundzüge des Tarifrechts.
(2) Gegenstand Bei der mündlichen Prüfung der zweiten Teilprüfung sind die Kenntnisse und Fähigkeiten des Prüfungswerbers in den folgenden Bereichen zu überprüfen:
1. Bürgerliches Recht einschließlich des Internationalen Privatrechts sowie Grundzüge des Arbeitsrechts Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung und des Sozialrechts, der Errichtung von Urkunden im Bereich des Konkurs- österreichischen Familienrechts einschließlich von Fällen mit Auslandsbezug, Ausgleichs- und Anfechtungsrechts;
2. Handelsrecht unter besonderer Berücksichtigung Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung und der Errichtung von Urkunden im Bereich des Gesellschaftsrechts, Immaterialgüterrecht österreichischen Schuldrechts, gewerblicher Rechtsschutz sowie Wirtschaftsrecht samt Verfahrensrechten;
3. Grundzüge des Verfassungsrechts, Falllösung im Rahmen der Verfassungs- Rechtsberatung und Verwaltungsgerichtsbarkeit der Errichtung von Urkunden im Bereich des österreichischen Unternehmens- und Gesellschaftsrechts einschließlich des Verwaltungsrechts; einschlägigen Europarechts,
4. Abgabenrecht unter besonderer Berücksichtigung Falllösung im Rahmen der Gebühren Rechtsberatung und Verkehrsteuern, Vertretung vor Österreichischen Verwaltungsbehörden einschließlich Finanzstrafrecht und Verfahrensrecht; der Vertretung vor den österreichischen Gerichten des öffentlichen Rechts,
5. Vertragsgestaltung Falllösung und Urkundenverfassung; Vertretung im österreichischen Abgabenrecht einschließlich des Finanzstrafverfahrens,
6. Vorschriften über die Amtsführung der Notare sowie Tarifrecht; und
7. Pflichten des Notars als Unternehmer, insbesondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzrechts und der Lehrlingsausbildung; Pflichten des Notars als Unternehmer und Dienstgeber, Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei (§ 165 StGB) oder Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB).