BGBl. I Nr. 14/2007
Sonderrechnungslegungsgesetz – SRLG
Bundesgesetz über Sonderrechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die zu einer getrennten Buchführung verpflichtet sind (Sonderrechnungslegungsgesetz – SRLG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10neu
In-Kraft-Treten
Paragraph 10,
Getrennte Konten zur Erfassung der Kosten und Erlöse verschiedener Geschäftsbereiche (Paragraph 5,) sind erstmals in dem Geschäftsjahr zu führen, das nach dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes beginnt.