Stellen der öffentlichen Hand:
- Litera ader Bund, die Länder, die Gemeinden und andere gesetzlich eingerichtete Selbstverwaltungskörperschaften,
- Litera bEinrichtungen, die
- Strichaufzählungzu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen und
- Strichaufzählungüberwiegend von Stellen der öffentlichen Hand gemäß Litera a,, anderen Einrichtungen gemäß Litera b, oder Verbänden gemäß Litera c, finanziert werden oder die hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht durch diese unterliegen oder deren Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan mehrheitlich aus Mitgliedern besteht, die von Stellen der öffentlichen Hand gemäß Litera a,, anderen Einrichtungen gemäß Litera b, oder Verbänden gemäß Litera c, ernannt worden sind,
- Litera cVerbände, die sich überwiegend aus zwei oder mehreren Stellen der öffentlichen Hand gemäß Litera a, oder b zusammensetzen;