BGBl. I Nr. 28/2007
Wahlrechtsänderungsgesetz 2007
Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volksabstimmungsgesetz 1972 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2007)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 41geändertBezeichnung, Text (neu)
… 3 unveränderte Absätze
III. HAUPTSTÜCK
Wählbarkeit, Wahlbewerbung
1. Abschnitt
Wählbarkeit
Wählbar sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.