Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
BGBl. I Nr. 68/2007
Vermarktungsnormengesetz – VNG
Bundesgesetz über die Einstufung und Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse für Zwecke der Vermarktung (Vermarktungsnormengesetz – VNG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 26neu
In-Kraft-Treten und Vorbereitung der Vollziehung
Paragraph 26,
- Absatz 2,Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes dürfen bereits von dem Tag an erlassen werden, der der Kundmachung des durchzuführenden Bundesgesetzes folgt; sie treten jedoch frühestens mit den durchzuführenden Gesetzesbestimmungen in Kraft.