BGBl. I Nr. 81/2007
Änderung des Patentgesetzes 1970, des Gebrauchsmustergesetzes, des Patentverträge-Einführungsgesetzes, des Schutzzertifikatsgesetzes 1996, des Markenschutzgesetzes 1970 und des Patentamtsgebührengesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Markenschutzgesetz 1970 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 17geändertÜberschrift, Text
6. Abschnitt
Schutzzertifikatsanmeldungen und Schutzzertifikate
Anmeldegebühr und Verlängerungsgebühr
§ 17.
Für die Anmeldung eines ergänzenden Schutzzertifikates ist eine Anmeldegebühr von 250 Euro zu zahlen. Für den Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikates ist eine Gebühr von 150 Euro zu zahlen.