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BGBl. III Nr. 3/2007

kundgemacht 08.01.2007
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, im Namen des Schweizer Bundesrates über den Schutz von militärisch klassifizierten Informationen
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, im Namen des Schweizer Bundesrates über den Schutz von militärisch klassifizierten Informationen
Kundmachung BGBl. III Nr. 3/2007× zu Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz)

Änderungen durch diese Kundmachung

Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz) neu