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Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.01.2007 — BGBl. III Nr. 3/2007 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.01.2007 BGBl. III Nr. 3/2007 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 3 aus 2007,

Typ

Vertrag – Schweiz

Inkrafttretensdatum

01.01.2007

Außerkrafttretensdatum

Index

49/11 Internationale Sicherheit

Langtitel

Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik ÖSTERREICH und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, im Namen des Schweizer Bundesrates über den Schutz von militärisch klassifizierten Informationen

StF: BGBl. III Nr. 3/2007

Ratifikationstext

Die Vereinbarung ist gemäß Artikel 15, Absatz eins, mit 1. Jänner 2007 in Kraft getreten.

Diese Vereinbarung wird in zwei Ausfertigungen in deutscher Sprache erstellt.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, im Namen des Schweizer Bundesrates, im Folgenden als Parteien bezeichnet, haben im Bewusstsein der Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Parteien auf Basis der derzeit bestehenden Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit,

in Erkenntnis, dass diese Zusammenarbeit den Austausch militärisch klassifizierter Informationen erfordern kann und

mit der Absicht, den Schutz militärisch klassifizierter Informationen zu gewährleisten, folgende Vereinbarung getroffen:

Schlagworte

e-rk2

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2014

Gesetzesnummer

20005213

Dokumentnummer

NOR30005683