BGBl. I Nr. 116/2008
Änderung des Schulorganisationsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 62aneu
Sonderform der Fachschule für wirtschaftliche Berufe
Paragraph 62 a,
Fachschulen für wirtschaftliche Berufe können auch als Schulen für Berufstätige geführt werden, welche in Semester zu gliedern sind.