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BGBl. I Nr. 2/2008

kundgemacht 04.01.2008 RIS↗Parlament↗
Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und Erlassung eines Ersten Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetzes
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 2/2008× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen 1975) 2 § 0↗RIS↗
Art. 60geändert ab 01.01.2008 ersetzt durch BGBl. III Nr. 63/2012
in Kraft 17.02.1999 – 31.12.2007 · idF BGBl. III Nr. 105/1999 Art. 60↗RIS↗
vorgesehen ab 01.01.2008 · idF BGBl. I Nr. 2/2008 (kundgemacht am 04.01.2008) · ersetzt durch BGBl. III Nr. 63/2012 (kundgemacht am 30.03.2012) Art. 60↗RIS↗
Artikel 60
Sonderverfahren zur Änderung der
Anlagen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9
(1) Jeder nach Artikel 59 Absätze 1 und 2 geprüfte Vorschlag einer Änderung der Anlagen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 tritt an dem Tag in Kraft, den der Verwaltungsausschuß bei Annahme des Vorschlags festsetzt, es sei denn, daß zu einem früheren Zeitpunkt, den der Verwaltungsausschuß bei gleicher Gelegenheit festsetzt, ein Fünftel der Staaten, die Vertragsparteien sind, oder fünf dieser Staaten - je nachdem, welche Zahl geringer ist - dem Generalsekretär der Vereinten Nationen notifizieren, daß sie Einwendungen gegen die Änderung erheben. Die in diesem Absatz erwähnten Daten setzt der Verwaltungsausschuß mit einer Zweidrittelmehrheit seiner anwesenden und abstimmenden Mitglieder fest.
(2) Die gemäß Absatz 1 angenommene Änderung tritt bei ihrem Inkrafttreten für alle Vertragsparteien an die Stelle aller bisherigen Bestimmungen, auf die sie sich bezieht.