BGBl. I Nr. 3/2008
EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz – EU-VStVG sowie Änderung des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 und des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 1991
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen von Verwaltungsbehörden im Rahmen der Europäischen Union (EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz – EU-VStVG) erlassen wird und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 9neu
Erlös aus der Vollstreckung
Paragraph 9,
Sofern nicht eine anders lautende Vereinbarung mit dem Entscheidungsstaat getroffen wurde, fließt der Erlös aus der Vollstreckung dem Rechtsträger zu, der den Aufwand der Vollstreckungsbehörde zu tragen hat.