BGBl. I Nr. 64/2008
Schaffung einer einmaligen Zuwendung (Erinnerungszuwendung) für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung sowie deren Hinterbliebene aus Anlass des 70. Jahrestages des Einmarsches der Truppen des nationalsozialistischen Deutschen Reiches in Österreich
Bundesgesetz, mit dem aus Anlass des 70. Jahrestages des Einmarsches der Truppen des nationalsozialistischen Deutschen Reiches in Österreich eine einmalige Zuwendung (Erinnerungszuwendung) für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung sowie deren Hinterbliebene geschaffen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Paragraph 7,
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen betraut.