im Falle des Verwaltungsrates 32 €,
BGBl. II Nr. 110/2008
Höhe der Sitzungsgelder nach dem Arbeitsmarktservicegesetz
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Höhe der Sitzungsgelder nach dem Arbeitsmarktservicegesetz
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Die Mitglieder (stellvertretenden Mitglieder) des Verwaltungsrates, der Landesdirektorien, der Regionalbeiräte und der Ausschüsse dieser Organe haben für jeden Tag der Teilnahme an einer Sitzung Anspruch auf Sitzungsgeld in Höhe von
- Ziffer eins
- Ziffer 2im Falle des Landesdirektoriums 25 € und
- Ziffer 3im Falle des Regionalbeirates 13 €.
Anspruchsberechtigt sind auch alle vom jeweiligen Organ zur Teilnahme an einer Sitzung eingeladenen Personen.