Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 110/2008

kundgemacht 31.03.2008 RIS↗
Höhe der Sitzungsgelder nach dem Arbeitsmarktservicegesetz
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Höhe der Sitzungsgelder nach dem Arbeitsmarktservicegesetz
Kundmachung BGBl. II Nr. 110/2008× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Höhe der Sitzungsgelder nach dem Arbeitsmarktservicegesetz neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 01.04.2008 · idF BGBl. II Nr. 110/2008 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Die Mitglieder (stellvertretenden Mitglieder) des Verwaltungsrates, der Landesdirektorien, der Regionalbeiräte und der Ausschüsse dieser Organe haben für jeden Tag der Teilnahme an einer Sitzung Anspruch auf Sitzungsgeld in Höhe von

  1. Ziffer eins
    im Falle des Verwaltungsrates 32 €,
  2. Ziffer 2
    im Falle des Landesdirektoriums 25 € und
  3. Ziffer 3
    im Falle des Regionalbeirates 13 €.
Anspruchsberechtigt sind auch alle vom jeweiligen Organ zur Teilnahme an einer Sitzung eingeladenen Personen.