BGBl. II Nr. 110/2008
Höhe der Sitzungsgelder nach dem Arbeitsmarktservicegesetz
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Höhe der Sitzungsgelder nach dem Arbeitsmarktservicegesetz
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Paragraph 5,
Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Höhe der Sitzungsgelder nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 17 aus 1997,, tritt mit Ablauf des 31. März 2008 außer Kraft; sie ist jedoch auf Sitzungen vor diesem Zeitpunkt weiter anzuwenden.