BGBl. II Nr. 230/2008
Stärkekartoffelbeihilfe- und Kartoffelstärkeprämien-Verordnung 2008
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Zahlung einer Beihilfe für Stärkekartoffeln und einer Prämie für Kartoffelstärke (Stärkekartoffelbeihilfe- und Kartoffelstärkeprämien-Verordnung 2008)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10neu
Widerruf der Zulassung
Paragraph 10,
Wird festgestellt, dass die vorgeschriebenen Gewichts- und Qualitätsfeststellungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, oder ein Kontrolleur nicht über die notwendige Sachkunde oder Zuverlässigkeit verfügt, so ist die Zulassung nach Paragraph 9, durch die AMA zu widerrufen.