Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 365/2008

kundgemacht 14.10.2008 RIS↗
Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2009
Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Anpassungsfaktor und die Pensionserhöhung für das Jahr 2009 festgesetzt werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 365/2008× zu Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2009×

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2009 neu § 0↗RIS↗
§ 2neu
in Kraft ab 15.10.2008 · idF BGBl. II Nr. 365/2008 § 2↗RIS↗

Paragraph 2,

Die in Paragraph 108 h, ASVG angeführten Pensionen sind mit Wirksamkeit ab 1. November 2008 wie folgt zu erhöhen: Beträgt die Pension nicht mehr als 2 412 € monatlich (das sind 60 % der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach Paragraph 45, ASVG), so ist sie mit dem Faktor 1,034 zu vervielfachen, sonst beträgt die Erhöhung 82,01 €.