BGBl. II Nr. 382/2008
Festlegung näherer Bestimmungen über die Bedingungen und Auflagen für Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz und dem Interbankmarktstärkungsgesetz
Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Festlegung näherer Bestimmungen über die Bedingungen und Auflagen für Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz und dem Interbankmarktstärkungsgesetz
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 5neu
Eigenmittelausstattung
Paragraph 5,
Haftungsübernahmen nach Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins und 2 FinStaG sowie nach Paragraph eins, Absatz 4, IBSG setzen eine angemessene Eigenmittelausstattung des Begünstigten voraus, es sei denn, dass die Haftungsübernahme zu dem Zweck erfolgt, die Eigenmittel zu erhöhen.