BGBl. I Nr. 110/2009
Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz
Bundesgesetz, mit dem ein Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Außerkrafttreten
Paragraph 7,
Mit Ablauf des 30. November 2009 tritt das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anerkennung der Leistungen im österreichischen Widerstand sowie zur abschließenden Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsakte erlassen wird (Artikel römisch eins, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 86 aus 2005,) außer Kraft.