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BGBl. I Nr. 117/2009

kundgemacht 23.11.2009 RIS↗Parlament↗
Änderung des Bundesgesetzes über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen geändert wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 117/2009× zu KRG×

Änderungen durch diese Kundmachung

Kunstrückgabegesetz (KRG) 16 § 0↗RIS↗
§ 4aneu
in Kraft ab 24.11.2009 · idF BGBl. I Nr. 117/2009 § 4a↗RIS↗

Kommission für Provenienzforschung

Paragraph 4 a,

Die Kommission für Provenienzforschung ist beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eingerichtet. Sie wird ausschließlich im Auftrag der Bundesministerin / des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Kultur tätig. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:

  1. Ziffer eins
    Die Darstellung der Provenienzen von Gegenständen gemäß Paragraph eins,, soweit diese Grundlagen von Empfehlungen des Beirates gemäß Paragraph 3, bilden können.
  2. Ziffer 2
    Die Forschung im Bereich geschichtlicher Sachverhalte, soweit diese von Bedeutung für die Feststellung der Provenienzen und Empfehlungen des Beirates gemäß Paragraph 3, sein können.
  3. Ziffer 3
    Die Sammlung, Bearbeitung und Evidenthaltung der Ergebnisse dieser Forschungstätigkeit.