Absatz eins,Der Handel mit Schieß- und Sprengmitteln ist nur auf Grund einer besonderen behördlichen Bewilligung erlaubt. Die Bewilligung wird durch Ausstellung der Handelsbefugnis erteilt.
BGBl. I Nr. 121/2009
Sprengmittelgesetz 2010 und Änderung der Gewerbeordnung 1994
Bundesgesetz, mit dem ein Sprengmittelgesetz 2010 erlassen und die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 19neu
2. Hauptstück
Handel
Handel
Paragraph 19,
- Absatz 2,Die Handelsbefugnis berechtigt nur zum Handel mit in dieser ausdrücklich bezeichneten Schieß- und Sprengmitteln.