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BGBl. I Nr. 121/2009

kundgemacht 04.12.2009 RIS↗Parlament↗
Sprengmittelgesetz 2010 und Änderung der Gewerbeordnung 1994
Bundesgesetz, mit dem ein Sprengmittelgesetz 2010 erlassen und die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 121/2009× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Sprengmittelgesetz 2010 (SprG) neu § 0↗RIS↗
§ 37neu
in Kraft ab 01.01.2010 · idF BGBl. I Nr. 121/2009 § 37↗RIS↗

Bedienung von Mischladegeräten

Paragraph 37,

  1. Absatz eins,Betreiber von Mischladegeräten dürfen nur Personen zur Bedienung eines Mischladegeräts heranziehen, die
    1. Ziffer eins
      das 21. Lebensjahr vollendet haben,
    2. Ziffer 2
      der deutschen Sprache mächtig sind,
    3. Ziffer 3
      den Nachweis der Kenntnisse gemäß Paragraphen 62, ff. ASchG erbringen und
    4. Ziffer 4
      nachweislich in der Bedienung des Mischladegeräts unterwiesen wurden.
  2. Absatz 2,Mischladegeräte müssen im Zusammenwirken von zwei Personen gemäß Absatz eins, bedient werden. Die Bedienung durch eine Person ist zulässig bei Mischladegeräten, die mit einer automatischen Abschaltung des Ladevorgangs ausgerüstet sind.