BGBl. I Nr. 123/2009
Postmarktgesetz und Änderung des KommAustria-Gesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Postmarktgesetz erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 58neu
7. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Zusammensetzung der Regulierungsbehörde
Paragraph 58,
Der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes nach Paragraph 25 a, Absatz 2, Postgesetz 1997 im Amt befindliche Senat für Post-Regulierung bleibt bis zum Ende seiner Funktionsperiode im Amt. Er trägt die Bezeichnung Post-Control-Kommission.