BGBl. I Nr. 12/2009
Beschäftigungsförderungsgesetz 2009
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Beschäftigungsförderungsgesetz geändert werden (Beschäftigungsförderungsgesetz 2009)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 30aufgehoben
Paragraph 30, Eine Beihilfe gemäß Paragraph 27, Absatz eins, Litera b, kann auch aus Anlaß von Naturkatastrophen, wie Hochwasser, Lawine, Schneedruck, Erdrutsch, Bergsturz, Orkan, Erdbeben oder ähnlichen Katastrophen vergleichbarer Tragweite, und deren Folgen gewährt werden. Hierbei gelten die Bestimmungen des Paragraph 29, mit der Maßgabe, daß die Erfordernisse des Absatz eins, Litera c und des Absatz 2, Litera b, entfallen und Absatz 2, Litera a und c sinngemäß gelten.