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BGBl. I Nr. 21/2009

kundgemacht 25.03.2009 RIS↗Parlament↗
Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Tirol aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols
Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Tirol aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols
Kundmachung BGBl. I Nr. 21/2009× zu Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Tirol aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols×

Änderungen durch diese Kundmachung

Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Tirol aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 26.03.2009 · idF BGBl. I Nr. 21/2009 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Dem Land Tirol wird aus Anlass des Jubiläumsjahres 2009 – 200 Jahre Erhebung Tirols - aus Bundesmitteln im Jahre 2009 ein einmaliger Zweckzuschuss von vier Millionen Euro gewährt. Dieser Zuschuss ist zur Stärkung der Landesmittel für infrastrukturelle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Jubiläumsjahr 2009, insbesonders für die Errichtung eines neuen Ausstellungsgebäudes am Bergisel und für die Sanierung und Adaptierung des Kaiserjägermuseums zu verwenden.