BGBl. I Nr. 23/2009
Leistung eines österreichischen Beitrages an den HIPC Trust Fund zur Entschuldung Liberias
Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages an den HIPC Trust Fund zur Entschuldung Liberias
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, für die Republik Österreich im Zuge der Entschuldung Liberias an den beim Internationalen Währungsfonds eingerichteten Treuhandfonds für hoch verschuldete arme Länder (PRG-HIPC Trust) einen Betrag in Höhe von 4,8 Millionen Sonderziehungsrechten zu überweisen.
§ 1neu nie in Kraft getreten
Paragraph eins,
Die Oesterreichische Nationalbank soll im Zuge der Entschuldung Liberias an den bei der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) eingerichteten Treuhandfonds für hoch verschuldete arme Länder (HIPC Trust Fund) einen Betrag in Höhe von 4,8 Millionen Sonderziehungsrechten (SZR) überweisen.