Rechtstracker.at

BGBl. I Nr. 23/2009

kundgemacht 25.03.2009 RIS↗Parlament↗
Leistung eines österreichischen Beitrages an den HIPC Trust Fund zur Entschuldung Liberias
Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages an den HIPC Trust Fund zur Entschuldung Liberias
Kundmachung BGBl. I Nr. 23/2009× zu Österreichischer Beitrag an den PRG-HIPC Trust - Entschuldung Liberias×

Änderungen durch diese Kundmachung

Österreichischer Beitrag an den PRG-HIPC Trust - Entschuldung Liberias neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 26.03.2009 · idF BGBl. I Nr. 71/2010 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, für die Republik Österreich im Zuge der Entschuldung Liberias an den beim Internationalen Währungsfonds eingerichteten Treuhandfonds für hoch verschuldete arme Länder (PRG-HIPC Trust) einen Betrag in Höhe von 4,8 Millionen Sonderziehungsrechten zu überweisen.

§ 1neu nie in Kraft getreten
nie in Kraft getreten (vorgesehen ab 26.03.2009) · idF BGBl. I Nr. 23/2009 · an diesem Tag: BGBl. I Nr. 71/2010 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Die Oesterreichische Nationalbank soll im Zuge der Entschuldung Liberias an den bei der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) eingerichteten Treuhandfonds für hoch verschuldete arme Länder (HIPC Trust Fund) einen Betrag in Höhe von 4,8 Millionen Sonderziehungsrechten (SZR) überweisen.