Absatz eins,Die Stellungskommission hat zu bestehen aus
- Ziffer einseinem Offizier als Vorsitzenden und
- Ziffer 2einem Arzt und einem Bediensteten mit dem abgeschlossenen Hochschulstudium der Psychologie als weiteren Mitgliedern.
Die Mitglieder sind vom Militärkommandanten zu bestellen. Die Mitglieder der Stellungskommission müssen über eine entsprechende dienstliche Erfahrung im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung verfügen.