Absatz eins,Anmerkung, Inkrafttretensbestimmung zu Artikel eins,)
BGBl. I Nr. 98/2009
Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009 - KorrStrÄG 2009
Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009 - KorrStrÄG 2009)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4neu
Artikel 4
Inkrafttreten und Übergangsbestimmung
Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 98 aus 2009,, zu den Paragraphen 20 a, 28 a, 30, 36, 100 a, 282 und 465, Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975,)
- Absatz 2,Die durch dieses Bundesgesetz geänderten Strafbestimmungen sind in Strafsachen nicht anzuwenden, in denen vor ihrem Inkrafttreten das Urteil erster Instanz gefällt worden ist. Nach Aufhebung eines Urteils infolge Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafverfahrens oder infolge eines Einspruchs ist jedoch im Sinne der Paragraphen eins, 61, StGB vorzugehen.