Absatz eins,Die Prüfung hat die stichwortartige Beantwortung von Fragen aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:
- Ziffer einsWerkstoffe,
- Ziffer 2Werkzeuge und Arbeitsverfahren,
- Ziffer 3Bauelemente kältetechnischer Maschinen, Apparate und Anlagen,
- Ziffer 4Prüf- und Messverfahren,
- Ziffer 5Systeme zur Erzeugung künstlicher Kälte, Kältemittel, deren Eigenschaften und Verwendung.