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BGBl. II Nr. 223/2009

kundgemacht 13.07.2009
Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die §§ 48 bis 51 der vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger erlassenen Verfahrensordnung zur Herausgabe des Erstattungskodex als gesetzwidrig aufgehoben werden und § 47 dieser Verfahrensordnung gesetzwidrig war
Kundmachung des Bundesministers für Gesundheit über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die §§ 48 bis 51 der vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger erlassenen Verfahrensordnung zur Herausgabe des Erstattungskodex als gesetzwidrig aufgehoben werden und § 47 dieser Verfahrensordnung gesetzwidrig war
Kundmachung BGBl. II Nr. 223/2009× zu VfGH-Ausspruch, dass die §§ 48 bis 51 der vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger erlassenen Verfahrensordnung zur Herausgabe des Erstattungskodex als gesetzwidrig aufgehoben werden und § 47 gesetzwidrig war

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Ausspruch, dass die §§ 48 bis 51 der vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger erlassenen Verfahrensordnung zur Herausgabe des Erstattungskodex als gesetzwidrig aufgehoben werden und § 47 gesetzwidrig war neu