Absatz eins,Die Sammlungsbestände gemäß Paragraph 14, werden der Öffentlichkeit nach aktuellen künstlerischen, wissenschaftlichen und historischen Erkenntnissen zugänglich gemacht. Die Ausstellungstätigkeit der wissenschaftlichen Anstalt stellt ergänzend nach Möglichkeit inhaltliche Bezüge zu gesellschaftspolitisch relevanten Themen der Gegenwart her. Schwerpunktmäßige Sonderausstellungen im In- und Ausland erweitern das Angebot.
BGBl. II Nr. 396/2009
Museumsordnung für das MAK - Österreichisches Museum für angewandte Kunst
Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Museumsordnung für das MAK - Österreichisches Museum für angewandte Kunst
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Ausstellen
Paragraph 7,
- Absatz 2,Publikationen, Vorträge, Diskussionsveranstaltungen und sonstige Vermittlungsprogramme begleiten die Ausstellungstätigkeit.