Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 400/2009

kundgemacht 01.12.2009 RIS↗
Museumsordnung für das Technische Museum Wien mit Österreichischer Mediathek
Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Museumsordnung für das Technische Museum Wien mit Österreichischer Mediathek
Kundmachung BGBl. II Nr. 400/2009× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Museumsordnung für das Technische Museum Wien mit Österreichischer Mediathek neu § 0↗RIS↗
§ 13neu
in Kraft ab 02.12.2009 · idF BGBl. II Nr. 400/2009 § 13↗RIS↗

2. Teil
Besonderer Teil

Museumsverband

Paragraph 13,

  1. Absatz eins,Das Technische Museum Wien (TMW) mit Österreichischer Mediathek ist der Verband aus einem Bundesmuseum und einem audiovisuellen Archiv unter der gemeinsamen Geschäftsführung gemäß Paragraph 8,
  2. Absatz 2,Der Österreichischen Mediathek steht eine Leiterin/ein Leiter vor, die/der der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer, im Falle von zwei Geschäftsführerinnen/Geschäftsführern, der wissenschaftlichen Geschäftsführerin/dem wissenschaftlichen Geschäftsführer, untersteht.