Absatz eins,Das Technische Museum Wien (TMW) mit Österreichischer Mediathek ist der Verband aus einem Bundesmuseum und einem audiovisuellen Archiv unter der gemeinsamen Geschäftsführung gemäß Paragraph 8,
BGBl. II Nr. 400/2009
Museumsordnung für das Technische Museum Wien mit Österreichischer Mediathek
Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Museumsordnung für das Technische Museum Wien mit Österreichischer Mediathek
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 13neu
2. Teil
Besonderer Teil
Museumsverband
Paragraph 13,
- Absatz 2,Der Österreichischen Mediathek steht eine Leiterin/ein Leiter vor, die/der der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer, im Falle von zwei Geschäftsführerinnen/Geschäftsführern, der wissenschaftlichen Geschäftsführerin/dem wissenschaftlichen Geschäftsführer, untersteht.