Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 400/2009

kundgemacht 01.12.2009 RIS↗
Museumsordnung für das Technische Museum Wien mit Österreichischer Mediathek
Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Museumsordnung für das Technische Museum Wien mit Österreichischer Mediathek
Kundmachung BGBl. II Nr. 400/2009× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Museumsordnung für das Technische Museum Wien mit Österreichischer Mediathek neu § 0↗RIS↗
§ 2neu
in Kraft ab 02.12.2009 · idF BGBl. II Nr. 400/2009 § 2↗RIS↗

Vermitteln

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Zur größtmöglichen Teilhabe der Bevölkerung in ihrer kulturellen und sozialen Vielfalt an der kunst- und kulturgeschichtlichen sowie naturwissenschaftlichen Sammlung des Bundes kommt der Vermittlungsarbeit zentrale Bedeutung zu. Die Wahrnehmung der in den Paragraphen 3 bis 7 angeführten Aufgaben erfolgt unter Berücksichtigung dieser Zielsetzung.
  2. Absatz 2,Die Sammlungsbestände gemäß Paragraph 16 und Paragraph 17, sowie deren Bereitstellung, Ausstellung und wissenschaftliche Erforschung bilden die Basis der Vermittlungsarbeit.
  3. Absatz 3,Die zielgruppenspezifische, zeitgemäße und innovative Vermittlungsarbeit geht auf aktuelle künstlerische, wissenschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen ein und ist bestrebt, insbesondere die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen gezielt zu erweitern sowie den barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.