Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 400/2009

kundgemacht 01.12.2009 RIS↗
Museumsordnung für das Technische Museum Wien mit Österreichischer Mediathek
Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Museumsordnung für das Technische Museum Wien mit Österreichischer Mediathek
Kundmachung BGBl. II Nr. 400/2009× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Museumsordnung für das Technische Museum Wien mit Österreichischer Mediathek neu § 0↗RIS↗
§ 5neu
in Kraft ab 02.12.2009 · idF BGBl. II Nr. 400/2009 § 5↗RIS↗

Dokumentieren

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Die Inventarisierung und Katalogisierung der Sammlungsbestände gemäß Paragraph 16 und Paragraph 17, erfolgen auf Basis museologischer Standards, forschungstechnischer und administrativer Anforderungen sowie Anforderungen des gesamteuropäischen Projekts Europeana. Die Dokumentation der Sammlungsobjekte wird laufend aktualisiert. Über den Stand der Inventarisierung, Sammlungszu- und abgänge sowie Erkenntnisse der Revision erstellt die wissenschaftliche Anstalt jährlich einen Bericht, der dem Bundesministerium für Finanzen im Wege des Kuratoriums und dem/der Bundesminister/in für Unterricht, Kunst und Kultur zur Kenntnis gebracht wird.
  2. Absatz 2,Die Digitalisierung der Sammlungsbestände erfolgt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten. Digitalisierte Sammlungsobjekte werden nach Maßgabe der technischen und rechtlichen Möglichkeiten der Öffentlichkeit elektronisch zugänglich gemacht.