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BGBl. II Nr. 440/2009

kundgemacht 15.12.2009 RIS↗
Section Control-Messstreckenverordnung Pichl
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf einem Abschnitt der A 8 Innkreis Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Pichl)
Kundmachung BGBl. II Nr. 440/2009× zu Section Control-Messstreckenverordnung Pichl×

Änderungen durch diese Kundmachung

Section Control-Messstreckenverordnung Pichl neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 16.12.2009 · idF BGBl. II Nr. 440/2009 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Abschnitt zwischen km 21,292 und km 28,223 der Richtungsfahrbahn Suben der A 8 Innkreis Autobahn festgelegt.