Erhaltung des Erbes, das in die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurde;
BGBl. III Nr. 76/2009
Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes
Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 20neu
Artikel 20 – Ziele der internationalen Unterstützung
Internationale Unterstützung kann für folgende Ziele gewährt werden:
- Litera a
- Litera bErstellung von Verzeichnissen im Sinne der Artikel 11 und 12;
- Litera cUnterstützung von Programmen, Projekten und Tätigkeiten, die auf nationaler, subregionaler und regionaler Ebene zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes durchgeführt werden;
- Litera djedes andere Ziel, das der Ausschuss für notwendig erachtet.