BGBl. I Nr. 47/2010
Änderung des Hochschulgesetzes 2005
Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 70geändertÜberschrift, Text
Beitragsfreiheit in der Fort- und Weiterbildung für Lehrer und Lehrerinnen
§ 70.
Die Durchführung von Teilnahme an (Hochschul)Lehrgängen der Fort- und Weiterbildung für Lehrer bzw. Lehrerinnen, die im öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag der Pädagogischen Hochschule gemäß § 8 durchgeführt werden, ist für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen frei von Beiträgen.
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