Absatz eins,Die Gewährung von Mitteln aus dem Fonds setzt voraus, dass
- Ziffer einsdie Maßnahme den Anforderungen der Richtlinien entspricht,
- Ziffer 2die Finanzierung des zu fördernden Projekts unter Berücksichtigung anderer Zuschüsse und Finanzierungen sichergestellt ist,
- Ziffer 3im Fall der Finanzierung von Studien nach Paragraph 22, Ziffer eins und im Fall von Förderungen nach Ziffer 2 und 3 die Ergebnisse der Studien, Pilotversuche, Forschungsvorhaben und Programmentwicklungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, soweit dem nicht berechtigte Interessen des Förderungswerbers entgegenstehen.