Absatz eins,Der Hygieneausschuss hat die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen und die mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes betrauten Behörden unmittelbar zu beraten, über deren Antrag Gutachten abzugeben und Stellungnahmen zu Hygieneleitlinien zu erstatten.
BGBl. I Nr. 95/2010
Änderung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 79aufgehoben
Aufgaben des Ständigen Hygieneausschusses
Paragraph 79,
- Absatz 2,Die Geschäftsordnung der Codexkommission gilt sinngemäß.