Absatz eins,(1) Die Prüfung hat Aufgaben aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:
- Ziffer einsVolums-, Masse- und Prozentberechnung,
- Ziffer 2Mischungs- und Materialbedarfsberechnung,
- Ziffer 3Schwindmaßberechnung,
- Ziffer 4Modulberechnung.