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BGBl. II Nr. 218/2010

kundgemacht 08.07.2010 RIS↗
Festsetzung eines Zuschlags zu den im Notariatstarifgesetz angeführten festen Gebührenbeträgen
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Notariatstarifgesetz angeführten festen Gebührenbeträgen
Kundmachung BGBl. II Nr. 218/2010× zu Festsetzung eines Zuschlags zu den im Notariatstarifgesetz angeführten festen Gebührenbeträgen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung eines Zuschlags zu den im Notariatstarifgesetz angeführten festen Gebührenbeträgen neu § 0↗RIS↗
§ 2neu
in Kraft ab 01.08.2010 · idF BGBl. II Nr. 218/2010 § 2↗RIS↗

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. August 2010 in Kraft.
  2. Absatz 2,Sie ist auf Tätigkeiten der Notare anzuwenden, die nach dem 31. Juli 2010 bewirkt werden.