BGBl. II Nr. 400/2010
Einrichtung und Organisation und Ersatz der Reisekosten und Barauslagen sowie Vergütung des Zeit- und Arbeitsaufwandes der Mitglieder des Beirates gemäß § 6c des ORF-Gesetzes
Verordnung des Bundeskanzlers über Einrichtung und Organisation und den Ersatz der Reisekosten und Barauslagen sowie die Vergütung des Zeit- und Arbeitsaufwandes der Mitglieder des Beirates gemäß § 6c des ORF-Gesetzes
Änderungen durch diese Kundmachung
Einrichtung und Organisation, Ersatz der Reisekosten und Barauslagen, Vergütung des Zeit- und Arbeitsaufwandes
neu
§ 0↗RIS↗
§ 1neu
Einsetzung des Beirats
Paragraph eins,
Bei der KommAustria (Paragraph eins, KOG) wird ein Beirat zur Bewertung der Angebotsvielfalt und -konzepte (Public-Value-Beirat) eingesetzt.