Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 128/2010

kundgemacht 17.11.2010 RIS↗
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Moldau über die Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Moldau über die Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Kundmachung BGBl. III Nr. 128/2010× zu Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Moldau)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Moldau) neu § 0↗RIS↗
Art. 6neu
in Kraft ab 26.11.2010 · idF BGBl. III Nr. 128/2010 Art. 6↗RIS↗

Artikel 6

Rückübernahmen im beschleunigten Verfahren

Die zuständigen Behörden der Parteien vereinbaren einvernehmlich die Durchführung einer Rückübernahme im beschleunigten Verfahren unter den Voraussetzungen von Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 10 Absatz 2 des Rückübernahmeabkommens. Die Parteien werden die Überstellung im Rahmen des beschleunigten Verfahrens innerhalb kürzestmöglicher Zeit durchführen.