Kurztitel
Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Moldau)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 128/2010Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 128 aus 2010,
Langtitel
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Moldau über die Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt, unterzeichnet in Brüssel am 10. Oktober 2007
StF: BGBl. III Nr. 128/2010 idF BGBl. III Nr. 124/2011 (VFB)
Ratifikationstext
Das Protokoll ist gemäß seinem Art. 16 Abs. 1 am 6. November 2010 in Kraft getreten.Das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 16, Absatz eins, am 6. November 2010 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Moldau, im Folgenden die „Parteien“ genannt,
in dem Wunsch, die Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt1 (im Folgenden „Rückübernahmeabkommen“ genannt), zu erleichtern, sind auf der Grundlage dessen Artikel 19
wie folgt übereingekommen:
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1 Siehe ABl. Nr. L 334 vom 19.12.2007, S. 149.1 Siehe Amtsblatt Nummer L 334 vom 19.12.2007, Seite 149.
Anmerkung
Die Berichtigung der Verlautbarung (VFB), BGBl. III Nr. 124/2011, wurde berücksichtigt.