- Litera ain Österreich
- Ziffer römisch einsdie Einkommensteuer;
- Ziffer römisch zweidie Körperschaftsteuer
- Litera bim Fürstentum Monaco
- Ziffer römisch einsdie Gewinnsteuer (impôts sur les bénéfices)
BGBl. III Nr. 54/2010
Änderungen durch diese Kundmachung
Artikel 3 |
Unter das Abkommen fallende Steuern |
- Ziffer einsDieses Abkommen gilt für folgende Steuern:
2. Das Abkommen gilt auch für alle Steuern gleicher Art, die nach der Unterzeichnung des Abkommens neben den bestehenden Steuern oder an deren Stelle erhoben werden. Das Abkommen gilt auch für alle Steuern im Wesentlichen ähnlicher Art, die nach der Unterzeichnung des Abkommens neben den bestehenden Steuern oder an deren Stelle erhoben werden, soweit die Vertragsparteien dies vereinbaren. Überdies können die unter das Abkommen fallenden Steuern im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien in Form eines Briefwechsels erweitert oder geändert werden. Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien teilen einander die bei den unter dieses Abkommen fallenden Steuern sowie den entsprechenden Maßnahmen zur Beschaffung von Informationen eingetretenen wesentlichen Änderungen mit.